Sicherheitsdatenblätter

Hier finden Sie in teilweise branchenspezifisch geführten Datenbanken eine Auswahl von Sicherheitsdatenblätter, die zur Informationsgewinnung über Gefahrstoffe oder zur Plausibilitätsprüfung vorliegender Sicherheitsdatenblätter genutzt werden können.

ISi-Informationssystem für Sicherheitsdatenblätter
In dieser Datenbank können ca. 60.000 Sicherheitsdatenblätter zu Produkten abgerufen werden, die von Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.
Quelle: Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA), Sankt Augustin
euSDB-Datenbank für Sicherheitsdatenblätter
In dieser Datenbank können ca. 190.000 Sicherheitsdatenblätter zu Produkten abgerufen werden, die von Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.
Quelle: Johannes-Gutenberg-Universität Mainz, Mainz
Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern verfügbar
Von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) wurden die Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern, die zurzeit nur auf Englisch verfügbar sind, veröffentlicht.
Quelle: Europäische Agentur für chemische Stoffe (ECHA), Helsinki
BDI-Standardsatzkatalog zur Sicherheitsdatenblatt-Erstellung
Der BDI-Standardsatzkatalog dient der Erstellung von EU-Sicherheitsdatenblättern und enthält eine Auswahl allgemeingültiger Standardsätze, die durch branchenspezifische Standardsätze ergänzt werden können. Dazu werden die R- und S-Sätze, ein Gefahrensymbolkatalog mit Codierung und ein Katalog mit besonderen Kennzeichnungsvorschriften (xls-Format) in den EU-Amtssprachen zur Verfügung gestellt. Zusätzlich werden der Europäische Abfallkatalog sowie Industriekategorie-, Verwendungszweck- und Testmethodenlisten (xls-Format) angeboten.
Quelle: Bundesverband der Deutschen Industrie e. V., Berlin
Leitfaden Sicherheitsdatenblatt
Der Leitfaden Sicherheitsdatenblatt soll helfen die Sprache der Arbeitsschutzexperten besser zu verstehen, die Kenntnisse über das Sicherheitsdatenblatt zu vertiefen und ermöglichen, dass man die Kunden besser über die Inhalte des Sicherheitsdatenblatts informieren kann.
Quelle: Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI), Frankfurt a.M.
Fragebogen zur Überprüfung von Sicherheitsdatenblättern
Mit diesem Fragebogen im pdf-Format können Ersteller und Empfänger von Sicherheitsdatenblättern, diese auf Konsistenz und Plausibilität überprüfen.
Quelle: Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI), Frankfurt a.M.
Checkliste zur Überprüfung von Sicherheitsdatenblättern
Mit dieser Checkliste im pdf-Format können gemäß der europäischen Richtlinie 91/155/EWG (Sicherheitsdatenblätter) die vom Lieferanten erhaltenen Sicherheitsdatenblätter auf Ihre Qualität überprüft werden.
Quelle: GISBAU, Frankfurt a.M.
Schulungen und Seminare zum Thema "Sicherheitsdatenblätter"
Für Zwecke des betrieblichen Gefahrstoffmanagements sind Kenntnisse über Rechtsstellung, Aussagekraft und Anwendung der Sicherheitsdatenblätter hilfreich. Adressen von Unternehmen, die diesbezüglich Dienstleistungen anbieten, werden von der BAuA in einer aktuell gehaltenen Liste geführt.
Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Dortmund/Berlin/Dresden
Beratungsunternehmen zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern
Sofern bei der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern gemäß der Gefahrstoffverordnung Hilfe benötigt wird, können Beratungsunternehmen weiterhelfen. Adressen von Unternehmen, die diesbezüglich Dienstleistungen anbieten, werden von der BAuA in einer aktuell gehaltenen Liste geführt.
Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Dortmund/Berlin/Dresden
Prüflaboratorien zur Bestimmung von physikalisch-chemischen Eigenschaften
Sofern bei der Bestimmung von physikalisch-chemischen Eigenschaften gemäß Abschnitt 9 des Sicherheitsdatenblattes Hilfe benötigt wird, können Prüflaboratorien weiterhelfen. Adressen von Unternehmen, die diesbezüglich Dienstleistungen anbieten, werden von der BAuA in einer aktuell gehaltenen Liste geführt.
Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Dortmund/Berlin/Dresden
Bekanntmachung 220
Die Bekanntmachung 220 "Sicherheitsdatenblatt“ ist eine fachliche Empfehlung vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Sie ist eine Auslegungshilfe zur Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), für die jedoch nicht die Vermutungswirkung nach § 8 Abs. 1 Satz 3 GefStoffV in Anspruch genommen werden kann.
Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Dortmund/Berlin/Dresden




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REACH-Net Nutzerleitfaden
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