Weitere Informationen
REACH-Verordnung und weitere Informationsangebote
Hier finden Sie u.a. die aktuellen Entwürfe und Konzepte sowie Ziele und Ergebnisse von nationalen und europäischen Planspielen, Studien und Forschungsprojekten zur
neuen EU-Chemikalienpolitik bzw. der
REACH-Verordnung über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe im Europäischen Wirtschaftsraum.
REACH & GHS
Informationsangebote
Forschungsprojekte
Glossare und FAQs
In der
Europäischen Union soll der Handel mit Chemikalien möglichst sicher für Mensch und Umwelt gestaltet sein. Jedoch sind selbst über Chemikalien, die schon sehr lange und in großem Umfang produziert und gehandelt werden, kaum verlässliche Informationen über deren
Gefährdungsrisiken vorhanden. Deshalb hat die EU-Kommission einen Entwurf zur
Neuordnung der EU-Chemikalienpolitik ("REACH") im November 2003 sowie einen modifizierten Entwurf im Dezember 2005 vorgestellt und der EU-Umweltministerrat hat im Juni 2006 zur EU-Chemikalienverordnung REACH einen gemeinsamen Standpunkt verabschiedet.
Die
EU-Chemikalienverordnung REACH wird das
Anmelden (
Registrieren),
Bewerten (
Evaluieren) und
Zulassen (
Autorisieren) von
Chemikalien neu regeln. Nach dem Prinzip der
Beweislastumkehr soll mit der zukünftigen EU-Chemikalienverordnung REACH die Verantwortung für die Überprüfung der Sicherheit von Chemikalien von den nationalen Behörden auf die Hersteller und Importeure übertragen werden. Diese müssen künftig darstellen, dass ihre Produkte sicher zu handhaben sind und weder die Gesundheit der Weiterverarbeiter oder der Verbrauchinnen und Verbraucher noch die Umwelt über Gebühr belasten. Dabei sollen die Hersteller und Importeure diese
Chemikalien-Stoffinformationen an alle Abnehmer und die diesen nachgeschalteten Anwendern weitergeben.