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GHS-Erläuterungen Das Global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS - Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals) ist ein weltweit vereinheitlichtes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien, welches in der EU durch die GHS-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 am 20. Januar 2009 in Kraft getreten ist. Quelle: Umweltbundesamt (UBA), Dessau |
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REACH- und IUCLID 5-Seminare Für die REACH-Umsetzung ist es unerlässlich sich nicht nur über die offiziellen Informationskanäle zu informieren, sondern sich stetig weiterzubilden. Die REACh ChemConsult GmbH bietet hierzu deutschlandweit Seminare zu den Themen "REACH / GHS / BRANDSCHUTZ" und „IUCLID 5“ an und richtet sich an alle Unternehmen, die von der REACH-Verordnung direkt oder indirekt betroffen sind. Quelle: REACh ChemConsult GmbH, Dresden |
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Arbeitsaufnahme in SIEFs – Wichtige Hinweise Das REACH Fact Sheet „Getting Started in SIEFs – Top Tips” der ECHA vom 24. April 2009 wurde von der BAuA, Bundesstelle für Chemikalien, in die deutsche Sprachversion übersetzt und wird zum Download (PDF-Datei, 58 kB) angeboten. Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Dortmund/Berlin/Dresden |
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Leitlinien zur Aufnahme von Stoffen in Anhang XIV (Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe) Die Bundesstelle für Chemikalien bietet die deutsche Übersetzung (pdf-Format; 1,2 MB) des Leitfadens „Guidance on inclusion of substances in Annex XIV (List of Substances subject to Authorisation)“ an. In diesem Leitfaden werden die Aufnahmeverfahren von besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC-Stoffe) in Anhang XIV (Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe) beschrieben, welcher von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) im August 2008 veröffentlicht wurde. Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Dortmund/Berlin/Dresden |
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REACH-Praxisführer zur Expositionsbewertung und zur Lieferkettenkommunikation Der VCI hat praktische Hilfestellungen zur Expositionsbewertung und zur Kommunikation in den Lieferketten erstellen und Beispiele erarbeiten lassen, die im REACH-Praxisführer zusammengefasst und auch für Nicht-Experten angeboten werden. Quelle: Verband der Chemischen Industrie e. V. (VCI), Frankfurt a.M. |
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Fit4REACH-SEMINARE 2009 Für die REACH-Umsetzung ist es unerlässlich sich nicht nur über die offiziellen Informationskanäle zu informieren, sondern sich stetig weiterzubilden. Die likedeelers GmbH bietet zu diesem Zweck die Fit4REACH-Seminarreihe 2009 in Düsseldorf an und richtet sich an alle Unternehmen die von der REACH-Verordnung direkt oder indirekt betroffen sind. Quelle: Likedeelers GmbH, Düsseldorf |
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EG-Verordnung Nr. 134/2009 zur Änderung der REACH-Verordnung hinsichtlich Anhang XI Im geänderten Anhang XI der REACH-Verordnung sind Kriterien festgelegt worden, wann ein expositionsbezogenes waiving gerechtfertigt ist. Quelle: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, Brüssel |
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SIEF – Die grundlegenden Prinzipien (BAuA-Übersetzung der ECHA News Alerts vom 13. Februar 2009) In der BAuA-Übersetzung des ECHA News Alerts vom 13. Februar 2009 (pdf-Format; 63 kB) werden in deutscher Sprachversion die grundlegenden Prinzipien der Bildung eines SIEF (Forum zum Austausch von Stoffinformationen) beschrieben. Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Dortmund/Berlin/Dresden |
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Leitfaden zur gemeinsamen Nutzung von Daten Die Bundesstelle für Chemikalien bietet die deutsche Übersetzung (pdf-Format; 1,6 MB) des Leitfadens „Guidance on data sharing“ an. In diesem Leitfaden werden die Mechanismen zur gemeinsamen Nutzung von Daten für Phase-in- und Nicht-Phase-in-Stoffe im Rahmen von REACH beschrieben, welcher von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) im September 2007 veröffentlicht wurde. Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Dortmund/Berlin/Dresden |
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Handlungsanleitung für die Umsetzung der REACH-Verordnung im Arbeitsschutz (LV 51) Die Handlungsanleitung LV 51 richtet sich an die Aufsichtsbeamten der staatlichen Arbeitsschutzbehörden und darin werden die durch die REACH-Verordnung berührten Arbeitsschutzaufgaben benannt und als Prüfpunkte formuliert. Quelle: Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI), z.Z. Potsdam |
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Leitlinien für nachgeschaltete Anwender Die ECHA bietet die deutsche Übersetzung (pdf-Format) des Leitfadens „Guidance for downstream users“ an, welcher im Januar 2008 veröffentlicht wurde. Quelle: Europäische Agentur für chemische Stoffe (ECHA), Helsinki |
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Berichtigung der EG-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH) zum Artikel 3 Nummer 20 Buchstabe c Die REACH-Verordnung wurde in Artikel 3 (Begriffsbestimmung der Phase-in-Stoffe) Nummer 20 Buchstabe c geändert. Quelle: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, Brüssel |
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REACH: Zu den Leitlinien der Europäischen Agentur für chemische Stoffe (ECHA) Der Beitrag des VCI (Autor: M. Lulei) im Bundesgesundheitsblatt (Ausgabe: 12/2008, pdf-Format, 700 kB) behandelt mit Beispielen das Verhältnis zwischen der REACH-Verordnung und den REACH-Leitlinien. Quelle: Verband der Chemischen Industrie e. V. (VCI), Frankfurt a.M. |
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REACH: Zur Benennung und Identifizierung von Stoffen Der Beitrag des VCI (Autoren: D. Fink, A. Hanschmidt, M. Lulei) in der Fachzeitschrift Stoffrecht (Ausgabe: 3/2008, pdf-Format, 80 kB) behandelt die Benennung und Identifizierung von Stoffen in Bezug auf das Verhältnis zwischen der REACH-Verordnung und den betreffenden REACH-Leitlinien. Quelle: Verband der Chemischen Industrie e. V. (VCI), Frankfurt a.M. |
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EG-Verordnung Nr. 1272/2008 (GHS-Verordnung) Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Quelle: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, Brüssel |
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Leitfaden-Entwurf zur Auslegung von Anhang V der REACH-Verordnung Die ECHA hat einen Leitfaden-Entwurf zur Auslegung von Anhang V der REACH-Verordnung herausgegeben. Der Anhang V enthält die Stoffe, die nach Artikel 2 Absatz 7 Buchstabe b der REACH-Verordnung von der Registrierungspflicht ausgenommen sind. Quelle: Europäische Agentur für chemische Stoffe (ECHA), Helsinki |
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Vorläufige Liste aller vorregistrierten Stoffe Die ECHA hat eine vorläufige Liste aller vorregistrierten Stoffe veröffentlicht (Stand: 19. Dezember 2008), welche über 140.000 Stoffe enthält. Quelle: Europäische Agentur für chemische Stoffe (ECHA), Helsinki |
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Kandidatenliste zulassungspflichtiger Stoffe Die ECHA hat die Kandidatenliste der zulassungspflichtigen Stoffe, die gemäß Artikel 58 in Anhang XIV der REACH-Verordnung aufgenommen werden sollen, veröffentlicht. Quelle: Europäische Agentur für chemische Stoffe (ECHA), Helsinki |
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EG-Verordnung 987/2008 zur Änderung der EG-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH) hinsichtlich der Anhänge IV und V Die Anhänge IV und V der REACH-Verordnung wurden revidiert (PDF-Dokument). Quelle: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, Brüssel |
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AIG-Automobilleitfaden REACH Der VDA bietet verschiedene Unterstützungsmaterialien zum REACH-System für die Automobilindustrie an, u.a. auch die "Leitlinien der Automobilindustrie zu REACH" in deutscher Sprachversion, die die "Task Force REACH" des europäischen Automobilindustrieverbandes (AIG) veröffentlicht hat. Quelle: Verband der Automobilindustrie e. V. (VDA), Frankfurt/M. |
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Leitlinien zu den Anforderungen für Stoffe in Erzeugnissen Die Wirtschaftskammer Österreich bietet die deutsche Übersetzung (pdf-Format) des Leitfadens „Guidance on requirements for substances in articles“ an, welcher von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) im Mai 2008 veröffentlicht wurde. Quelle: Wirtschaftskammer Österreich, Wien |
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Leitlinien für nachgeschaltete Anwender Die Wirtschaftskammer Österreich bietet die deutsche Übersetzung (pdf-Format) des Leitfadens „Guidance for downstream users“ an, welcher von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) im Januar 2008 veröffentlicht wurde. Quelle: Wirtschaftskammer Österreich, Wien |
| Downloads: |
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REACH-Net Monatsreport (pdf-Datei, 90 kB) |
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REACH-Net Nutzerleitfaden (pdf-Datei, 1,3 MB) |
| REACH-Net Video |
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REACH-Net Logos (Verschiedene Formate zum Download.) |