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Übersicht und Statistiken zur zweiten Registrierungsphase veröffentlicht Nach dem Abschluss der zweiten Registrierungsphase hat die ECHA Übersichten und aktualisierte Daten zur zweiten Registrierungsphase veröffentlicht. Quelle: Europäische Agentur für chemische Stoffe (ECHA), Helsinki |
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Deutsch-russische Faltblätter zur Chemikaliensicherheit veröffentlicht Mit den zweisprachigen deutsch-russischen Faltblättern, die sich sowohl an den Handel wie auch an die Verbraucher richten, informiert das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium über Schadstoffe in Alltagsprodukten. Quelle: Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS NRW), Düsseldorf |
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YouTube Auftritt der ECHA mit neuen Videos Der Youtube Kanal der ECHA stellt neue Videos u. a. mit Tutorials und Interviews zur Verfügung, die aktuelle Informationen zu den neuesten Entwicklungen und Produkten enthalten. Quelle: Europäische Agentur für chemische Stoffe (ECHA), Helsinki |
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Praxishandbuch REACH Das Handbuch erläutert die einzelnen REACH-Mechanismen, wobei der Schwerpunkt auf den praxisrelevanten Aspekten und den Vollzugsfragen liegt. Eingehend erläutert werden auch eventuelle Sanktionen und Rechtsmittel. Hervorzuheben sind außerdem Kapitel zu Nano-Materialien, zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie zu den Sorgfaltspflichten der Unternehmensleitung. Das Handbuch behandelt außerdem die Auswirkungen von REACH für Arbeitnehmer und Verbraucher. Quelle: Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse, Darmstadt |
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Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis veröffentlicht Informationen über die gemeldeten Einstufungen von mehr als 100.000 Stoffen können nun dem Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der Europäischen Chemikalienagentur entnommen werden. Quelle: Europäische Agentur für chemische Stoffe (ECHA), Helsinki |
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Neue Broschüre "REACH: Informationspflicht über besonders besorgniserregende Stoffe" veröffentlicht Die in deutsch-türkischer, in deutsch-italienischer sowie in deutsch-russischer Sprache erhältliche Broschüre vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS NRW) informiert Händler über die Informationspflicht nach Artikel 33 der REACH-Verordnung. Quelle: Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS NRW), Düsseldorf |
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Liste mit Informationen zu bereits registrierten Stoffen Informationen zu bereits registrierten Stoffen können über die Navigation "Informationen über Chemikalien" > "Registrierte Stoffe" auf der Internetseite der ECHA abgerufen werden. Quelle: Europäische Agentur für chemische Stoffe (ECHA), Helsinki |
| Downloads: |
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REACH-Net Monatsreport (pdf-Datei, 90 kB) |
| REACH-Net Video |
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REACH-Net Logos (Verschiedene Formate zum Download.) |